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   BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96   

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https://dejure.org/1996,5313
BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96 (https://dejure.org/1996,5313)
BayObLG, Entscheidung vom 31.05.1996 - 1Z BR 30/96 (https://dejure.org/1996,5313)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 1Z BR 30/96 (https://dejure.org/1996,5313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wurde; Ausnahmen vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit; Reinnachlass im Zeitpunkt des Erbfalls als wesentlicher Anhaltspunkt für Schätzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353; FGG § 20a, § 13a
    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 215
  • BayObLGZ 1996 Nr. 31
  • BayObLGZ 1996, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96
    Diese Regelung soll verhindern, daß das Gericht bei der Überprüfung der Kostenentscheidung erneut die Hauptsache beurteilen muß, obwohl diese nicht angefochten und deshalb unabänderlich geworden ist (vgl. BGH NJW 1996, 466 ; BayObLGZ 1953, 232, 235 f.; Keidel/Zimmermann § 20a Rn. 3a).

    Diese bezweckt nicht eine Aufhebung der grundsätzlichen Unanfechtbarkeit gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG , sondern schafft nur einen auf Betreuungs- und Unterbringungssachen beschränkten Ausnahmetatbestand (vgl. BGH NJW 1996, 466, 467).

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96
    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß der Reinnachlaß im Zeitpunkt des Erbfalls einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Beschwerdeführers bildet (vgl. § 107 Abs. 2 KostO ; BayObLGZ 1993, 115, 117 m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.11.1994 - 1Z BR 130/94

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens wegen Erbscheinserteilung;

    Auszug aus BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96
    a) Eine Entscheidung, durch die das Beschwerdegericht den Geschäftswert des bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens festsetzt, unterliegt gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 KostO der zulassungsfreien, unbefristeten Erstbeschwerde nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 KostO , über die hier das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (vgl. BayObLGZ 1994, 374, 375 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.07.2000 - 3Z BR 160/00

    Geschäftswert im Erbscheinsverfahren

    Jedoch sind Pflichtteilsansprüche, auch von Beteiligten, die ihr Erbrecht bezeugt haben wollen, als Nachlaßverbindlichkeiten in Abzug zu bringen (BayObLGZ 1996, 125/128).
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